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   BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B   

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BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B (https://dejure.org/2012,40700)
BSG, Entscheidung vom 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B (https://dejure.org/2012,40700)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - B 12 KR 51/12 B (https://dejure.org/2012,40700)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf - S 8 KR 313/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 433/11
  • BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B
    6 Die Klägerin wirft auf Seite 2 ihrer Beschwerdebegründung die Frage auf, "ob die Regelung des § 240 IV S. 3 SGB V a.F. in Ausgestaltung der Satzung der Beklagten eine Sonderregelung vorsehen muss, wenn ein Fall des § 224 SGB V bei gleichzeitigen Einnahmen, die nicht aus der selbständigen Tätigkeit herrühren, vorliegt." 7 Zur Erläuterung trägt sie vor, dass bisher weder das BSG (in seinem Urteil vom 24.11.1992 - SozR 3-2500 § 224 Nr. 3) noch das BVerfG (in seinem Beschluss vom 22.5.2001 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 39) aus der Sicht des einfachen Rechts bzw des Verfassungsrechts über einen Fall entschieden hätten, in dem ein freiwilliges Mitglied lediglich über Krankengeld und Einnahmen, die nicht aus der selbstständigen Tätigkeit herrührten, verfügte, also Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit (völlig) fehlte.

    Zwar trifft es zu, dass sich das BVerfG in seinem Beschluss vom 22.5.2001 (SozR 3-2500 § 240 Nr. 39) bei seiner Gleichheitsprüfung nur mit der (Ausgangs)Gruppe freiwillig krankenversicherter hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger zu beschäftigen hatte, die tatsächlich ein (geringes) Arbeitseinkommen erzielten.

  • BSG, 26.05.2004 - B 12 P 6/03 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsfreiheit - Erziehungsgeld -

    Auszug aus BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B
    Sie begründet nicht substantiiert, warum die Frage - ihre Qualität als Rechtsfrage unterstellt - trotz des von ihr zitierten Urteils des BSG vom 24.11.1992 (SozR 3-2500 § 224 Nr. 3) und der vom LSG benannten Urteile vom 26.3.1998 (SozR 3-2500 § 224 Nr. 7) und 26.5.2004 (SozR 4-2500 § 224 Nr. 1) klärungsbedürftig geblieben oder hernach erneut klärungsbedürftig geworden sein sollte.

    Jedoch hat das BSG später in seinem Urteil vom 26.5.2004 (SozR 4-2500 § 224 Nr. 1) für die (Ausgangs)Gruppe freiwillig krankenversicherter Bezieher von Erziehungsgeld ohne (weitere) Einkünfte eine umfassende Prüfung ihrer Benachteiligung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG vorgenommen (dort RdNr 9).

  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92

    Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige

    Auszug aus BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B
    6 Die Klägerin wirft auf Seite 2 ihrer Beschwerdebegründung die Frage auf, "ob die Regelung des § 240 IV S. 3 SGB V a.F. in Ausgestaltung der Satzung der Beklagten eine Sonderregelung vorsehen muss, wenn ein Fall des § 224 SGB V bei gleichzeitigen Einnahmen, die nicht aus der selbständigen Tätigkeit herrühren, vorliegt." 7 Zur Erläuterung trägt sie vor, dass bisher weder das BSG (in seinem Urteil vom 24.11.1992 - SozR 3-2500 § 224 Nr. 3) noch das BVerfG (in seinem Beschluss vom 22.5.2001 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 39) aus der Sicht des einfachen Rechts bzw des Verfassungsrechts über einen Fall entschieden hätten, in dem ein freiwilliges Mitglied lediglich über Krankengeld und Einnahmen, die nicht aus der selbstständigen Tätigkeit herrührten, verfügte, also Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit (völlig) fehlte.

    Sie begründet nicht substantiiert, warum die Frage - ihre Qualität als Rechtsfrage unterstellt - trotz des von ihr zitierten Urteils des BSG vom 24.11.1992 (SozR 3-2500 § 224 Nr. 3) und der vom LSG benannten Urteile vom 26.3.1998 (SozR 3-2500 § 224 Nr. 7) und 26.5.2004 (SozR 4-2500 § 224 Nr. 1) klärungsbedürftig geblieben oder hernach erneut klärungsbedürftig geworden sein sollte.

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 45/96 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Überschreitung - Jahresarbeitsentgeltgrenze -

    Auszug aus BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B
    Sie begründet nicht substantiiert, warum die Frage - ihre Qualität als Rechtsfrage unterstellt - trotz des von ihr zitierten Urteils des BSG vom 24.11.1992 (SozR 3-2500 § 224 Nr. 3) und der vom LSG benannten Urteile vom 26.3.1998 (SozR 3-2500 § 224 Nr. 7) und 26.5.2004 (SozR 4-2500 § 224 Nr. 1) klärungsbedürftig geblieben oder hernach erneut klärungsbedürftig geworden sein sollte.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 04.12.2012 - B 12 KR 51/12 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
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